Vergabe von Sozialwohnungen
Die Stadt Idstein hat das Vorschlagsrecht für die Belegung von Sozialwohnungen. Der Anspruch auf eine Sozialwohnung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zum Bezug einer Sozialwohnung muß ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden, der u.a. auch bescheinigt, dass die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wohnberechtigungsscheine stellt immer die zuständige Gemeinde aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man sich auch in anderen Gemeinden um eine Sozialwohnung bewerben.
Die Einkommensgrenzen liegen bei einem Bruttojahreseinkommen (nach Abzug der Freibeträge)
bei einem
1 Personenhaushalt bei 12.000 Euro
2 Personenhaushalt bei 18.000 Euro
zzgl. für jede weitere zum Haushalt rechnende Pers 4.100 Euro
Vorzulegen sind bei Antragstellung Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie ggfs. der Pass mit Aufenthaltsstatus.


