Vergabe von Sozialwohnungen

Die Stadt Idstein hat das Vorschlagsrecht für die Belegung von Sozialwohnungen. Der Anspruch auf eine Sozialwohnung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zum Bezug einer Sozialwohnung muß ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden, der u.a. auch bescheinigt, dass die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wohnberechtigungsscheine stellt immer die zuständige Gemeinde aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man sich auch in anderen Gemeinden um eine Sozialwohnung bewerben.

Die Einkommensgrenzen liegen bei einem Bruttojahreseinkommen (nach Abzug der Freibeträge)
bei einem

1 Personenhaushalt bei                         12.000 Euro
2 Personenhaushalt bei                         18.000 Euro
zzgl. für jede weitere zum Haushalt rechnende Pers 4.100 Euro

Vorzulegen sind bei Antragstellung Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie ggfs. der Pass mit Aufenthaltsstatus.