Benötigte Unterlagen:
- Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug
- Ausweisdokumente aller Personen, die zugezogen sind, bei Kindern zusätzlich die Geburtsurkunde und Sorgerechtsnachweise
- Nachweis des Familienstandes (Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartner)
- Schriftliche Einverständniserklärung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vor
Bei ausländischen Urkunden ist die Vorlage einer mehrsprachigen Urkunde oder einer von einem beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich. Die Urkunden und die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden und benötigen ggf. eine Apostille oder Legalisation.
Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.
Gebühren:
Es entstehen keine Gebühren