
Veranstaltungskalender
Vernissage und Fotoausstellung "Dystopia" von Frau Eva
Handgefertigte kunsthandwerkliche Einzelstücke, künstlerische Unikate und kulinarische Köstlichkeiten.
Obst, Gemüse und mehr
Obst, Gemüse und mehr
Bauen und Wohnen - Bauberatung - Bauanträge
Bauanträge
In unserem dicht besiedelten Land sind öffentlich-rechtliche Regelungen für bauliche Anlagen unverzichtbar. Bauvorhaben unterliegen daher in der Regel verschiedenen rechtlichen Vorgaben.
Bauvorhaben sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig nach § 54 Hess. Bauordnung (HBO). Abweichungen von diesem Grundsatz werden in § 55 und 56 HBO geregelt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts auch für den Bereich der Stadt Idstein. Die Übereinstimmung mit den örtlichen bauplanungsrechtlichen Vorschriften prüft die Stadt Idstein im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Die Stadt Idstein gibt Ihnen gerne eine erste Orientierung auf dem hoffentlich erfolgreichen Weg Ihres Bauantrages zur Baugenehmigung.
Kontakt:
Astrid Zima
König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein
Tel.: +49 6126 78-442, Fax: +49 6126 78-9442