Bauen und Wohnen - Liegenschaftsverwaltung - Straßenerschließungsbeiträge
Straßenerschließungsbeiträge
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes erfordert immer eine ausreichende Grundstückserschließung (Erschließungsanlagen).
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, Gehwegen, Straßenentwässerung, Parkflächen, Straßenbeleuchtung und Grünanlagen.
Für die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Idstein als Kostenersatz Straßenerschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127-135 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Idstein.
Kontakt:
Martin Schmidt
König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein
Tel: +49 6126 78-422
Letzte Änderung: 02.01.2019 11:44 Uhr