
Veranstaltungskalender
Neuer Termin ist der 3. März 2022!
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Rathaus und Politik - Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2021 folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Idstein zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten "Öffentlichen Bekanntmachung".
Die gemäß § 19 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Idstein vom 9. Februar 2015 einmal jährlich stattfindende Jahreshauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Idstein beginnt am Montag, den 15. Februar 2021 und endet mit der Auszählung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse am 8. März 2021.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Baumel“, Idstein-Dasbach gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Baumel“, Idstein-Dasbach in Kraft.
Ordnung des Fachkreises für Kinder- und Jugendinteressen (Fachkreis KiJu) der Stadt Idstein
Gemäß Magistratsbeschluss vom 11. Januar 2021 bildet die Stadt Idstein einen Fachkreis für Kinder- und Jugendinteressen. Der Fachkreis ist ein parteipolitisch und religiös neutrales Gremium, das allein den Interessen der Kinder und Jugendlichen verpflichtet ist.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten "Öffentlichen Bekanntmachung".
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 den Bebauungsplan „Saalburgweg“, Idstein (Kernstadt) gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Saalburgweg“, Idstein (Kernstadt) in Kraft.
Die Wasser-Hauseinführungen - insbesondere die Wasserzähler - sind aus Erfahrung verstärkt der Frostgefahr ausgesetzt.
Gemäß der gültigen Satzung sind die Hauseigentümer bzw. -verwalter verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierfür haben sich Ummantelungen mit Wärmedämmmaterialien wie Glaswolle, Styropor, o. ä., bewährt.