Der Kinderreisepass ist ein Jahre gültig, längstens bis zum 12. Lebensjahr. Danach ist ein regulärer elektronischer Reisepass oder ein Personalausweis auszustellen. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn die Verlängerung vor Ablauf des Kinderreisepasses beantragt wird.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, ob der Kinderreisepass ausreichend ist oder ob ein regulärer elektronischer Reisepasse für Ihre Reise benötigt wird.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde und - wenn vorhanden - alter Kinderausweis/-reisepass, Personalausweis, Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Antrag von (beiden) Sorgeberechtigten/gesetztlichen Vertretern unterschrieben
- Personalausweis oder Reisepass von (beiden) Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertretern
- ggf. Nachweis über Sorgerecht
- ggf. Nachweis über weitere Staatsangehörigkeiten
Kosten:
Neuausstellung: 13.00 €
Verlängerung und Änderung: 6,00 €
Wichtige Hinweise:
Ein sorgeberechtigter Elternteil sowie das Kind, unabhängig vom Alter, müssen in jedem Fall persönlich erscheinen.
Die Unterschriften auf dem Antrag und in dem vorzulegenden Personalausweis/Reisepass müssen identisch sein.