Fischereischeine können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Folgende Fischereischeine gibt es:
- Jahresfischereischeine, sie gelten ein Jahr und können viermal verlängert werden,
- Fünfjahres-Fischereischein, sie können viermal um fünf Jahre verlängert werden,
- Zehnjahres-Fischereischeine.
Jugendfischereischeine können für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben ausgestellt werden. Hier ist keine Prüfung erforderlich
Folgende Jugendfischereischeine gibt es:
- Jugend-Jahresfischereischeine (bis 15 Jahre), sie gelten ein Jahr und können viermal verlängert werden,
- Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag)
Fischerei- und Jugendfischereischeine werden für Personen, die in Idstein gemeldet sind, ausgestellt. Benötigte Unterlagen:
- alter Fischereischein (ab 1985 ausgestellt oder verlängert) oder Prüfungszeugnis
- neues Passbild
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
Evtl. werden weitere Unterlagen benötigt, wenn der bisherige Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde.
Gebühren:
Jahresfischereischeine 17,50 €
Fünfjahres-Fischereischein 45,00 €
Zehnjahres-Fischereischeine 86,00 €
Verlängerung jeweils wie bei Neuausstellung
Jugend-Jahresfischereischein 7,50 €
Jugend-Fünfjahres-Fischereischein 23,00 €
Verlängerungjeweils wie bei Neuausstellung