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Untersuchungsberechtigungsschein
Nimmt ein Jugendlicher eine Arbeit auf, wird vom Arbeitgeber eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gefordert. Um diese Untersuchung durchführen zu lassen, wird ein Untersuchungsberechtigungsschein vom Bürgerbüro benötigt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich vom Jugendlichen oder dessen Sorgeberechtigten beantragt werden. Der Personalausweis des Jugendlichen und des Sorgeberechtigten werden benötigt.
Gebühren:
Es entstehen keine Gebühren