Bauleitplanung der Stadt Idstein


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 25. Mai 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stettiner Park“, Idstein (Kernstadt) beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Idstein im Parallelverfahren erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes  umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Idstein, Flur 13, Flurstücke 3, 4 und 5/7 sowie Flur 14, Flurstücke 12/2, 12/3 (teilweise), 13 (teilweise), 14/3, 14/4, 15, 16, 17/1, 18/1, 19/1 (teilweise) und 20.

Mit der Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen vorbereitend die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Idstein für das Plangebiet "Stettiner Park" mit den Nutzungen Parkanlage, Bolzplatz, Spielplatz sowie Flächen für die Trinkwassergewinnung und die Hochwasserrückhaltung sowie im nördlichen Bereich des Plangebietes mit einer Wohnbaufläche Planung und mit einer Sonderbaufläche für Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes bauplanungsrechtlich konkretisiert und qualifiziert werden.

Der zeichnerische Geltungsbereich ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

Im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung

am Montag, den 08. November 2021, 19:00 Uhr

im Kulturbahnhof, Am Güterbahnhof 2, Idstein (Kernstadt)

wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Der Planvorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes und folgende Unterlagen:

-       Geologisches und hydrogeologisches Gutachten

-       Verkehrliche Bewertung zum Bebauungsplanvorentwurf

-       Verkehrliche Bewertung Leistungsfähigkeit der Tiefgarage Teilfläche A

-       Schalltechnische Voruntersuchung Wohnbauflächen A, B und C

-       Textliche Zusammenfassung Schalltechnische Untersuchung

-       Artenschutzgutachten

liegen darüber hinaus in der Zeit von

Montag, den 08. November 2021 bis einschl. Donnerstag, den 09. Dezember 2021

im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro

während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, textlich, elektronischer Übermittlung (z.B. E-Mail) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächenutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zeitgleich auch online unter https://www.idstein.de/Bauleitplanung eingesehen werden. Da die Stadt Idstein im Laufe des Monats November 2021 ihre Homepage neu gestaltet, können die Planunterlagen ab diesem Zeitpunkt unter https://www.Idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren/ eingesehen werden. 

Allgemeine Hinweise zum Betreten des Rathauses während der Corona-Pandemie:

Das Rathaus ist mit allen Serviceangeboten wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass der Eingang in das Rathaus nur über den Haupteingang möglich ist. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert weiter. Im Rathaus legen Sie bitte einen medizinischen Mund-Nasenschutz (FFP2 oder OP-Maske) an.

Im Rathaus der Stadt Idstein ist es Besuchern aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht gestattet, sich selbstständig und frei zu bewegen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich im Haupteingangsbereich des Rathauses anzumelden. Eine Terminvereinbarung innerhalb der vorgenannten Uhrzeiten ist nicht erforderlich. Mitarbeiter des Rathauses werden Ihnen den Raum in dem die öffentliche Auslegung stattfindet, zeigen.

Für Fragen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der +49 6126 78-0 bzw. per E-Mail an info@idstein.de oder wenden Sie sich direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Während der Auslegungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Idstein, den 29. Oktober 2021

Der Magistrat
der Stadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister