Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung der Richtlinie der Landschaftspflegegemeinschaft Idstein


2. Änderung der Richtlinie der Landschaftspflegegemeinschaft Idstein

Artikel 1

Die Richtlinie der Landschaftspflegegemeinschaft Idstein vom 15. Februar 1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Dezember 1997 wird wie folgt geändert:

 

1.  § 4 erhält folgende neue Fassung:

 „Der "Kommunale Arbeitskreis, Umwelt- und Naturschutz" (KAUN) setzt sich wie folgt zusam­men

Bürgermeister der Stadt Idstein

1 Mitarbeiter/in des Sachgebietes "Umweltschutz"

3 Vertreter/innen der Landwirtschaft

1 Vertreter/in der Forstwirtschaft

1 Vertreter/in der Jägerschaft

1 Vertreter/in des Naturschutzbundes Deutschland

1 Vertreter/in des BUND

1 Vertreter/in des Deutschen Gebirgs- und Wandervereins

1 Vertreter/in des Arbeitskreises "Schöpfung bewahren"

jeweils eine von der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen zu benennende sachkundige Person

Ortsvorsteher/innen der Idsteiner Stadtteile, soweit deren Stadtteile betroffen sind.“


Artikel 2
Inkrafttreten

 

Die 2. Änderung der Richtlinie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Idstein, den 7. September 2022

 

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

 

gez.

 

Christian Herfurth
Bürgermeister