Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Anstaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts Erneuerbare Energie Rheingau Taunus


Die Städte und Gemeinden Bad Schwalbach, Eltville a. Rh., Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Kiedrich, Lorch, Niedernhausen, Oestrich-Winkel, Taunusstein, Waldems und Walluf haben durch Beschluss deren Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung die 1. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts Erneuerbare Energie Rheingau Taunus (in der Fassung des Inkrafttretens am 8. April 2017) beschlossen. 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten "Öffentlichen Bekanntmachung".