Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung Überschwemmungsgebiet Dattenbach


Auf Grund § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) sowie § 45 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist beabsichtigt

das Überschwemmungsgebiet des Dattenbachs (Goldbachs), mit Kröftelbach, Weiherbach und Silberbach von oberhalb der Ortslage Oberrod bis zum Zusammenfluss mit dem Daisbach

in den Gemarkungen der Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis),
der Gemeinde Glashütten (Hochtaunuskreis)
sowie der Städte Eppstein und Kelkheim (Taunus) (Main-Taunus-Kreis)

durch Rechtsverordnung festzusetzen. 

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die be­troffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu erse­hen sind, liegt vom 27. Januar 2023 bis zum 27. März 2023 einschließlich im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, während der üblichen Sprechstundenzeiten

Montag bis Mittwoch von 07:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Die genannten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Idstein unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden https://www.idstein.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/.

Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregun­gen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei meiner Behörde, dem

Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17a/b
65205 Wiesbaden

vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Hessischen Wassergesetz ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind bzw. einer wasser-rechtlichen Zulassung bedürfen.

Wiesbaden, den 16.01.2023

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
IV/WI-41.2-79 b 03

Im Auftrag

gez.

Alfred Borrmann

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Idstein, den 17. Januar 2023

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein
Im Auftrag
gez.
Zabel