Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Magistrats


Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2023 (GVBl. S.90, 93) wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 den vom Rechnungsprüfungsamt des Rheingau-Taunus-Kreises geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 festgestellt und dem Magistrat Entlastung erteilt.

Der geprüfte und beschlossene Jahresabschluss 2018 mit allen Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs.2 HGO in der Zeit vom 22. Mai bis einschließlich 31. Mai 2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadtverwaltung Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, Zimmer B 5 bis B 6, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr außer Freitagnachmittag) öffentlich aus. Weiterhin kann der Jahresabschluss 2018 auch im Internet unter www.idstein.de eingesehen werden.

 

Idstein, den 03.05.2023

 

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

Im Auftrag

gez.

Eichstädt
Magistratsoberrätin