Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Stadt Idstein verschärft Zugangsregeln 


„Die Zahl der Corona-Infektionen steigt – im Rheingau-Taunus-Kreis und auch in Idstein. Aufgrund der neuen landesweiten Corona-Verordnungen hat die Stadt Idstein die Regeln für den Besuch der Verwaltungsgebäude verschärft. Prinzipiell sollten Anliegen möglichst telefonisch, schriftlich oder per Mail geklärt werden“, erklärt Bürgermeister Christian Herfurth. Sind Besuche im Rathaus zwingend notwendig, muss unbedingt ein Termin vereinbart werden. Diesen können Bürgerinnen und Bürger online über die städtische Homepage www.idstein.de oder telefonisch unter +49 6126 78-0 anfragen. 

Im Idsteiner Rathaus gilt zusätzlich ab sofort die 3G-Regel, das heißt Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten des Hauses einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Letzteres kann ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest – kein Selbsttest – oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein. Nach wie vor gilt in allen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Maskenpflicht, erlaubt sind sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken. Außerdem ist möglichst ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Das Rathaus ist weiterhin nur über den Haupteingang am König-Adolf-Platz zugänglich. Im städtischen Gebäude „Alte Realschule“, Sitz des Amtes für Soziales, Jugend und Sport und der Ordnungspolizei, sind Besuche ebenfalls nur mit Termin möglich, dort gelten die gleichen Regeln wie im Rathaus.

Beim Aufsuchen der Tourist-Info und auch der Mobi-Info im Killingerhaus greift ab sofort die 2G-Regel. Nicht geimpfte Menschen finden dort derzeit keinen Zutritt. Sie werden gebeten, sich bei Anliegen telefonisch oder per Mail zu melden. Auch der Besuch des im Killingerhaus befindlichen Stadtmuseums ist nur für Geimpfte und Genesene möglich. Die Stadtbücherei kann ebenso nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Der Zugang bleibt weiterhin über das bewährte Körbe-System auf sechs Nutzerinnen oder Nutzer begrenzt. Ausgeliehene Bücher sollen weiterhin ausschließlich über die Bücherklappe zurückgegeben werden.. 

„Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gelten ebenfalls die neuen Corona-Verordnungen und die damit verbundenen 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Sie müssen ebenfalls nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind“, so Bürgermeister Herfurth abschließend.