Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen am 28. September

Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften gem. VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und der aktuellen Rechtsprechung ist die Stadt Idstein verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen zu überprüfen.

Mit Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen wurde die Firma BSK, Torsten Köster, beauftragt.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher oder auf dem Friedhof Beschäftigten im Verzuge, wird das Grabmal mit zusätzlichem Warnhinweis gekennzeichnet und gegen Umsturz gesichert. 

Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten erhalten -soweit bekannt- eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales innerhalb von acht Wochen wiederherstellen zu lassen. Der Stadt Idstein ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Unfälle von Grabsteinen an Personen entstehen, voll haftet.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter Telefon 78-421 jederzeit gerne zur Verfügung.