Pressemitteilung
Taxi statt EMIL für Schwerbehinderte
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der jüngsten Sitzung beschlossen, dass Fahrgästen, die im Fahrgebiet des On-Demand-Verkehrs – in Idstein-Kern, Idstein-Dasbach und Idstein-Lenzhahn – wohnhaft sind und einen Schwerbehindertenausweis sowie eine gültige Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr haben, die Kosten für Fahrten mit dem Taxi erstattet bekommen. Berücksichtigt werden dabei solche Fahrten, die im Fahrgebiet des Idsteiner On-Demand-Verkehrs erfolgt sind. Die Kostenerstattung ist ab sofort möglich und wird bis zum Einsatz eines barrierefreien On-Demand-Fahrzeugs gezahlt. Die Fahrten können von allen in Idstein ansässigen Taxiunternehmen durchgeführt werden.
Damit die Kosten erstattet werden können, werden die Taxi-Quittung im Original und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit der gültigen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV benötigt. Die Unterlagen müssen mit Namen, Anschrift und der Bankverbindung spätestens einen Monat nach der Fahrt im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, eingereicht werden.