Stadtelternbeirat
Stadtelternbeirat
Aufgaben des Stadtelternbeirats (STEB)
- Er vertritt die Interessen der Eltern und Elternbeiräte der städtischen und konfessionellen Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätten freier Träger gegenüber der Stadt.
- Der STEB hat ein Anhörungsrecht in vielen Bereichen der Kindertagesstätten (Gebührenordnung, Aufstellung von Grundsätzen für die pädagogische Arbeit, Planung baulicher Maßnahmen, Kindertagesstättensatzung, Öffnungs-, Betreuungs- und Ferienzeiten etc.).
- Aktuelle Themen werden regelmäßig mit den Vertretern der Stadt diskutiert.
- Sitzungen finden mind. einmal jährlich statt.
Zusammensetzung des STEB
- Je ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in eines gewählten Elternbeirats einer Kindertagesstätte werden für zwei Jahre durch den Elternbeirat bestimmt.
- Der so zusammengestellte STEB wählt eine/n Vorsitzende/n, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzer/in.
Kontakt
Vorstand Stadtelternbeirat der Idsteiner Kindertagesstätten
