Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Sitze im Ortsbeirat Heftrich unbesetzt


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Michael Haberstock und Herr Sven Walter ihr Mandat im Ortsbeirat Idstein-Heftrich zum 15.01.2023 niedergelegt haben.

Nachdem Herr Erhard Walter, Herr Michael Haberstock, Herr Carsten Grübner, Herr Winfried Urban, Herr Wolfgang Holz und Herr Andreas Kath das Mandat abgelehnt haben, ist der Wahlvorschlag der "Heftricher Bürgerliste" zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 erschöpft. Nach § 34 Absatz 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz bleiben die Sitze im Ortsbeirat Idstein-Heftrich unbesetzt und die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Idstein-Heftrich vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Idstein, den 13. April 2023

gez. 

Lehnhausen
Stellvertretender Wahlleiter