Wahlen
Informationen zur Bundestagswahl
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden vermutlich zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar versendet. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt online oder formlos schriftlich einen Wahlschein beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten. Die Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können aber erst versendet werden, sobald die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verteilt wurden. Dies wird frühestens Anfang Februar der Fall sein.
Falls Sie bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Hochschulstadt Idstein, Tel.: +49 6126 78-140-142, buergerbuero@idstein.de, um Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.
Gewählt werden kann durch persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen oder durch Briefwahl.
Briefwahl beantragen
Sie haben als wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, online einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung etwa 3 Wochen vor der Wahl informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Wahlbüro) oder schriftlich gestellt werden. Eine Beantragung ist möglich über:
- Antrag für einen Wahlschein → auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- per Email an wahlen@idstein.de
- formlos schriftlich, nicht telefonisch
Sobald die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro vorliegen, können Sie auch persönlich (unter Vorlage des Ausweises) im Bürgerbüro abgeholt werden. Dies wird vermutlich frühestens ab der 6. Kalenderwoche möglich sein. Dort kann auch auf Wunsch die Briefwahl vor Ort – unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch für vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden – mit entsprechender Vollmacht. Wahlbriefe können direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben, aber auch per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten.
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in die Briefwurfanlage am Rathaus in Idstein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18 Uhr im Idsteiner Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweise für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig, von Bevollmächtigten, am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr im Idsteiner Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Idsteiner Rathauses eingeworfen werden. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung aller bis dahin abgegebenen Stimmen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr