im Bestand

Bebauungspläne im Bestand

Die Auflistung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne dienen nur als Hinweis, sie geben nicht das vollständige Planung- und Baurecht wieder.  Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Für rechtssichere Auskünfte zur Bebaubarkeit wenden Sie sich bitte an das Bau- und Planungsamt. 



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