Blick in das Trauzimmer in der "Alten Kanzlei"

TRauzimmer "Alte Kanzlei"

Standesamt Idsteiner Land

Standesamt Idsteiner Land

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurden die ehemaligen Standesämter Waldems, Niedernhausen und Hünstetten im Jahr 2008 vom Standesamt Idstein übernommen. Die Bezeichnung des Standesamtes lautet seitdem "Standesamt Idsteiner Land".

Der schönste Tag in Ihrem gemeinsamen Leben soll zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Das Team vom Standesamt Idsteiner Land möchte gerne dazu beitragen und hat hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. 

  • Trautermine

    Trauungen finden vorwiegend donnerstags und freitags vormittags statt.  An Samstagen sind ebenfalls Trauungen möglich (einmal monatlich vormittags) auf Anfrage und Vereinbarung. Auskunft erteilt das Standesamt.

  • Trausaal 

    Der großzügige, rechteckige Trausaal diente bereits vor 500 Jahren als Sitz der Hauptverwaltung der Residenz Nassau - Idstein. Noch heute vermittelt die Gestaltung der „Alten Kanzlei“ mit Deckengewölben, Erkern und Ausstellungsstücken aus verschiedenen Epochen ein historisches Ambiente. Er befindet sich in der Schlossgasse 14 und bietet neben Brautpaar und Trauzeugen für 30 Gäste eine Sitzgelegenheit.

    Leider ist unser Trausaal nicht barrierefrei zu erreichen.

  • Trauzeugen

    Die Eheschließung kann im Beisein von einem oder max. zwei Trauzeugen erfolgen, sofern Sie dies wünschen. Die Trauzeugen sollten volljährig sein und können mit Ihnen verwandt sein. Bei der Anmeldung erhalten Sie ein entsprechendes Formblatt. Aus organisatorischen Gründen teilen Sie uns die Daten Ihrer Trauzeugen bitte bis spätestens eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit (Gerne per E-Mail an: standesamt@idstein.de). Bitte beachten Sie, dass die Trauzeugen am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.

  • Traurede / Ringe 

    Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich, individuelle Traureden zu gestalten und z. B. die Geschichte des Brautpaares aufzugreifen. Wenn Sie Ihre Trauung persönlich gestalten möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich vor oder nach Ihrem Ja-Wort einige persönliche Worte sagen (z. B. in Form eines individuellen Eheversprechens) oder einer Ihrer Gäste ein paar persönliche Worte an Sie richtet (max. 10 Minuten). Hierzu sprechen Sie uns bitte an.

    Nach Ihrem Ja-Wort können Sie, sofern Sie es wünschen, Ringe tauschen. Eine Ringschale kann hierfür zur Verfügung gestellt werden.

  • Musik

    Gerne stellen wir Ihnen unsere Musikanlage zur Verfügung, wenn Sie Musik zur Trauung mitbringen möchten. Die Musik kann beispielsweise zu Beginn und/oder zum Ende der Trauung sowie zum Ringtausch eingespielt werden. Live-Musik und/oder Gesang (in eigener Organisation) ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.

  • Fotografieren / Film-/Tonaufnahmen und Live-Übertragungen

    Erinnerungsfotos während Ihrer Trauzeremonie dürfen gerne gemacht werden, jedoch ausschließlich für den privaten Gebrauch. Wir weisen darauf hin, dass die Standesbeamtinnen nicht damit einverstanden sind, wenn Fotos, auf denen sie zu sehen sind, online gestellt werden.

    Entsprechende Aufnahmen sowie Liveübertragungen (per WhatsApp, Skype, Face Time o.ä.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Zeitplan / Parken 

    Bitte finden Sie sich 5 bis 10 Minuten vor Ihrem Eheschließungs­termin vor dem Eingang der „Alten Kanzlei“ ein. Sie werden dort von der Standesbeamtin abgeholt. Das Standesamt verfügt über keinen Raum, in dem Sie sich bei schlechtem Wetter aufhalten können. Um vorangehende Trauungen nicht zu stören, sind der Treppenaufgang und der Eingangsbereich zum Trausaal und zum Ordnungsamt frei zu halten.

    Sie erhalten eine Parkberechtigung für die untere Schlossgasse. Mit dieser können Sie am Tag Ihrer Trauung mit einem Fahrzeug dort parken (Parkplätze Nr. 14-26). Für Ihre Gäste stehen in der Schlossgasse keine Parkplätze zur Verfügung. Parkmöglichkeiten bieten die nahegelegenen Parkhäuser (Hexenturm ca. 50m, Stadthalle und Löherplatz ca. 150m)

  • Tiere

    Wir bitten um Verständnis, dass das Mitbringen von Tieren nicht gestattet ist.

  • Reis, Konfetti etc.

    Bitte verzichten Sie aus Umweltgründen auf das Werfen von Reis und Konfetti. Das Streuen von Blütenblättern vor dem Trausaal ist gestattet. Die Reinigung hat durch Sie zu erfolgen. Die Stadt Idstein behält sich vor, Kosten für einen evtl. Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.

    Bitte informieren Sie auch Ihre Hochzeitsgäste.

Der nahe gelegene Hochzeitsgarten bietet einen romantischen und gepflegten Rahmen für einen kleinen Umtrunk nach der Trauungszeremonie. Gerne geben Ihnen unsere Standesbeamtinnen Auskunft zu den Nutzungsbedingungen.

Die malerische Altstadt und die Umgebung rund um das Idsteiner Kanzleitor sind eindrucksvolle Kulissen für Hochzeits- und Erinnerungsfotos.



  • Ausstellung von Personenstandsurkunden

    Das Standesamt Idsteiner Land stellt Urkunden in den Fällen aus bei denen die 

    Geburt
    Eheschließung
    Lebenspartnerschaft
    Sterbefall

    in Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems stattgefunden hat. Die Urkunden beantragen kann

    1. der Betroffene selbst
    2. sein Ehegatte oder Lebenspartner
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
    5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7
    6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
    7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 6. vorlegt

    Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 11,00 € (erstes Exemplar) erhoben. Bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare je 5,50 €.  Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung (LVA, BfA) sind mit Nachweis gebührenfrei. Sie können die gewünschte Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern. Die Urkunde wird Ihnen per Post mit Gebührenbescheid zugestellt. 

    Bei persönlicher Abholung weisen Sie sich bitte mit Personalausweis oder Reisepass aus. Falls Sie für eine andere Person Urkunden beantragen, legen Sie bitte eine Vollmacht und den Ausweis der empfangsberechtigten Person vor. 



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