Blick in das Trauzimmer in der "Alten Kanzlei"

TRauzimmer "Alte Kanzlei"

Standesamt Idsteiner Land

Standesamt Idsteiner Land

Der großzügige, rechteckige Trausaal diente bereits vor 500 Jahren als Sitz der Hauptverwaltung der Residenz Nassau-Idstein. Noch heute vermittelt seine Gestaltung mit Deckengewölben, Erkern und Ausstellungsstücken aus verschiedenen Epochen ein historisches Ambiente mit 30 Sitzgelegenheiten. 

Der nahe gelegene Hochzeitsgarten bietet einen romantischen und gepflegten Rahmen für den Umtrunk nach der Trauungszeremonie. Gerne geben Ihnen unsere Standesbeamtinnen Auskunft zu den Nutzungsbedingungen.

Die malerische Altstadt und die Umgebung rund um das Idsteiner Kanzleitor sind eindrucksvolle Kulissen für Hochzeits- und Erinnerungsfotos.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurden die ehemaligen Standesämter Waldems, Niedernhausen und Hünstetten im Jahr 2008 vom Standesamt Idstein übernommen. Die Bezeichnung des Standesamtes lautet seitdem "Standesamt Idsteiner Land".

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden

    Das Standesamt Idsteiner Land stellt Urkunden in den Fällen aus bei denen die 

    Geburt
    Eheschließung
    Lebenspartnerschaft
    Sterbefall

    in Idstein, Hünstetten, Niedernhausen und Waldems stattgefunden hat. Die Urkunden beantragen kann

    1. der Betroffene selbst
    2. sein Ehegatte oder Lebenspartner
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
    5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7
    6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
    7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 6. vorlegt

    Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 11,00 € (erstes Exemplar) erhoben. Bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare je 5,50 €.  Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung (LVA, BfA) sind mit Nachweis gebührenfrei. Sie können die gewünschte Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern. Die Urkunde wird Ihnen per Post mit Gebührenbescheid zugestellt. 

    Bei persönlicher Abholung weisen Sie sich bitte mit Personalausweis oder Reisepass aus. Falls Sie für eine andere Person Urkunden beantragen, legen Sie bitte eine Vollmacht und den Ausweis der empfangsberechtigten Person vor. 



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