Fachwerkgebäude in der Oberen Schlossgasse

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Der gesetzliche Schutz der Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege und ist im Hessischen Denkmalschutzgesetz geregelt.

Die Sanierung der als Gesamtanlagen unter Denkmalschutz stehenden Idsteiner Altstadt hat Idstein als historische Fachwerkstadt weit bekannt gemacht.

Viele erhaltenswerte Fachwerkhäuser wurden saniert und instandgesetzt und haben die Altstadt zu einem attraktiven Wohnstandort gemacht. Die Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet sind abgeschlossen.

Informationen über aktuelle Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Abteilung Stadtplanung.

Viele historische Gebäude in der Kernstadt, aber auch in den Stadtteilen, stehen als Kulturdenkmäler oder als Teile von Gesamtanlagen und einem besonderem Schutz.

Während das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden als Denkmalfachbehörde im Wesentlichen fachlich, wissenschaftlich und beratend im Rahmen der Denkmalpflege tätig ist, obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde, die dem Kreisausschuss zugeordnet ist, die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen.

Wir geben Ihnen gerne eine erste Orientierung und sind Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit diesen Behörden behilflich. Ebenso geben wir Auskünfte, welche Anwesen und Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Auch wenn Sie in der Idsteiner Altstadt Wohneigentum haben und sich für die Installation einer Solaranlage interessieren, können wir Ihnen erste Auskünfte geben. Dafür haben wir mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine Solarkarte der Altstadt erarbeitet.


Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.