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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans"Am Holdersberg“, Idstein-Niederauroff


Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die von der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein in der Sitzung am 02.11.2023 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den für den Bereich des Bebauungsplans "Am Holdersberg“, Idstein-Niederauroff, mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Fassung vom 18.09.2023 mit Erlass vom 26.03.2024, Az: RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.13/54-2020/7 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Am Holdersberg“; Idstein-Niederauroff wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans hat eine Größe von 2.438 m² (0,24 ha) und befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtteils Niederauroff der Stadt Idstein. Es umfasst die Flurstücke 79 (tw.) und 80 (tw.) der Flur 15 sowie das Flurstück 1 (tw.) der Flur 16.

Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans "Am Holdersberg“, Idstein-Niederauroff ist der Bekanntmachung beigefügt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans "Am Holdersberg“; Idstein-Niederauroff wird mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, Raum B19 während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die Teiländerung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung, des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Idstein unter https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/flaechennutzungsplan/ bereit und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

 

Idstein, den 24. Mai 2024

 

Magistrat der

Hochschulstadt Idstein

 

 

gez. Christian Herfurth

Bürgermeister