Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über das endgültige Wahlergebnis und des Namens des gewählten Bewerbers der Wahl des Bürgermeisters in der Hochschulstadt Idstein am 14. September 2025
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. September 2025 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. | Zahl der Wahlberechtigten | 19.570 |
2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler | 9.945 |
3. | Zahl der gültigen Stimmen | 9.857 |
4. | Zahl der ungültigen Stimmzettel | 88 |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familienname und Rufname | Träger des Wahlvorschlages | Stimmen | % |
1 | Herfurth, Christian | Christlich Demokratische Union Deutschlands | 5.745 | 58,28 |
2 | Gutenstein, Guido | Gutenstein
| 2.765 | 28,05 |
3 | Ehrentraut, Christian | Ehrentraut
| 1.347 | 13,67 |
Auf den Bewerber Herrn Christian Herfurth sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Hochschulstadt Idstein gewählt.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:
- jede Bewerberin oder jeder Bewerber, die oder der an der Wahl teilgenommen hat,
- jede Bewerberin oder jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags,
- jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht,
- jede und jeder Wahlberechtigte, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab, schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Idstein, den 16. September 2025
Pfirrmann
Wahlleiterin