Öffentliche Bekanntmachung
Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Heftrich
Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Andreas Demmer am 8. Mai 2025 sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Heftrich verloren hat.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle der im Wahlvorschlag der CDU zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächster Bewerber aufgeführte Herr Erwin Brandler, Röderweg 2 A, 65510 Idstein-Heftrich in den Ortsbeirat Idstein-Heftrich nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Idstein, den 18. August 2025
Pfirrmann
Wahlleiterin