Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Richtlinien des Sozialfonds der Hochschulstadt Idstein


Der Magistrat der Hochschulstadt Idstein hat die "Richtlinien des Sozialfonds der Hochschulstadt Idstein" genehmigt. Mit diesem Sozialfonds soll einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeinnützigen Einrichtungen im sozialen, integrativen, pflegerischen und palliativen Bereich eine finanzielle Unterstützung gewährt werden können, wenn diese unverschuldet in eine Notlage geraten sind oder zu geraten drohen.