Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Schutz der Wasserzähler vor Frost


Die Wasser-Hauseinführungen - insbesondere die Wasserzähler - sind aus Erfahrung verstärkt der Frostgefahr ausgesetzt.

Gemäß der gültigen Satzung sind die Hauseigentümer bzw. -verwalter verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierfür haben sich Ummantelungen mit Wärmedämmmaterialien wie Glaswolle, Styropor, o. ä., bewährt.

Besonders gefährdet sind Bauwasserzähler, Wasserzähler in noch nicht bezogenen Neubauten und in unbeheizten Nebengebäuden sowie Schächten.

Die Wasserabnehmer werden gebeten, auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu achten und evtl. Schäden durch Frost sofort zu melden. Eventuelle Aufwendungen zur Behebung der Frostschäden gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit zusätzlich darauf hin, dass der Zutritt zu den Wasserzählern ohne Behinderung möglich sein muss.


Idstein, den 17. November 2025

Magistrat der Hochschulstadt Idstein
- Stadtwerke -

gez.

Ingo Viehböck
Leiter der Stadtwerke Idstein