Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbepark MLP", Idstein-Kern


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 07. November 2024 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbepark MLP“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 4,9 Hektar (ha). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 28/3, 24/5, 21/6 (tlw.), 23/6 und 36/21 (tlw.) der Gemarkung Idstein, Flur 67.

Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Das städtebauliche Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbepark MLP" liegt in der Errichtung eines Gewerbeparks auf dem ehemaligen Gelände der Firma Thermoplast im südlichen Bereich der Black-und-Decker-Straße.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen, umweltrelevanter Gutachten sowie der Inhalt der ortsüblichen öffentliche Bekanntmachung werden in der Zeit vom

Montag, den 26. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, den 27. Juni 2025

auf der Internetseite der Stadt Idstein unter https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren/ veröffentlicht.

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Idstein wird auch im zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro, während der allgemeinen Dienststunden

                                    Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie

                                    Freitag von                            8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Folgende Fachplanungen und Gutachten sind den Unterlagen beigefügt:

  1. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit der Betrachtung der folgenden Schutzgüter:
  • Tiere, Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt
    Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung und Beschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, Bewertung der Belange des Artenschutzes anhand der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und Darstellung der vorzunehmenden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie Einstufung der Auswirkungen der biologischen Vielfalt.
  • Fläche und Boden
    Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung und mögliche Altlasten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in Fläche und Boden.
  • Wasser
    Bewertung der Planung im Hinblick auf den Wasserhaushalt auch in Bezug auf die Lage in Schutzzone III a des in Festsetzung befindlichen Trinkwasserschutzgebietes Tiefbrunnen „Kalmenhof“.
  • Klima und Luft
    Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Orts- und Landschaftsbild / Erholung
    Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild sowie von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschafts- bzw. Ortsbild.
  • Mensch
    Bewertung der Auswirkungen der Planung auf den Menschen, sein Umfeld sowie das Naherholungspotenzials insbesondere im Hinblick auf Immissionen.
  • Kultur- und Sachgüter
    Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
    Bewertung der Auswirkungen der Planung auf den Einsatz von erneuerbaren Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.
  • Auswirkungen durch Abfälle
    Auswirkungen der Planung auf den Anfall von Abfällen.

2. Umweltrelevante Stellungnahmen

  • Stadtwerke Idstein (13.01.2023) 
    Hinweis auf Erfordernis zur Erstellung eines Überflutungsnachweises und des anzusetzenden Abflussbeiwerts sowie Informationen bzgl. einer Einleitungsbeschränkung in den öffentlichen Kanal.
  • Deutsche Bahn AG - DB Immobilien (10.07.2023)
    Hinweis auf Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen in der Umgebung.
  • Hessen Mobil Wiesbaden (12.07.2023)
    Forderung nach Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrsplatzes zur B 275 und Hinweis, dass Ansprüche zur Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG nicht bestehen.
  • HessenArchäologie - Landesamt für Denkmalpflege (21.07.2023)
    Hinweis auf jederzeit mögliche Bodendenkmäler.
  • Industrie- und Handelskammer Wiesbaden (28.07.2023)
    Revitalisierung i.S. des Aspekts zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
  • Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst (01.08.2023)
    Vorliegende Erkenntnisse ergeben keinen Verdacht auf ein Auffinden von Kampfmitteln.
  • Kreisbauernverband Rheingau-Taunus e.V. (02.08.2023)
    Aussagen und Hinweise zur Bedeutung des Planungsgebiets für die Landwirtschaft und zur Inanspruchnahme von Flächen für Kompensationsmaßnahmen.
  • Eisenbahnbundesamt (07.08.2023)
    Hinweis auf Lage des Plangebiets zwischen zwei Bahnstrecken und damit notwendigerweise verbundener Ausschluss von Blendwirkungen.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (07.08.2023)
    Hinweis auf die Lage des Plangebietes in der Schutzzone eines im Festsetzungsverfahren befindlichen Trinkwasserschutzgebietes (Gewinnungsanlage Tiefbrunnen Kalmenhof der Vitos GmbH), die Aufnahme eines Hinweises zum nachsorgenden Bodenschutz, keine weiteren Forderungen bzgl. des vorsorgenden Bodenschutzes, keine Bedenken in Bezug auf Oberflächengewässer, Forderung nach Aussagen und Untersuchungen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, keine Bedenken aus abfallwirtschaftlicher Sicht mit Hinweis auf die Regelungen des Merkblatts zur Entsorgung von Bauabfällen, die Sinnhaftigkeit der beabsichtigten schalltechnischen Untersuchung, kein Vorliegen von Hinweisen oder Informationen hinsichtlich der Lage des Plangebietes im Bereich von Flächen für die Rohstoffsicherung, bestehender unter Bergaufsicht stehender Betriebe oder ehemaliger Bergbautätigkeiten, keine Zuständigkeit der Oberen Naturschutzbehörde oder dem Vorliegen von Kampfmitteln.
  • Anerkannte Naturschutzverbände (08.08.2023)
    Keine grundsätzlichen Bedenken aufgrund bereits bestehender baulicher Nutzung, jedoch Hinweis auf weiterreichende Ausnutzung mit Ausgleichsbedarf, Empfehlung zur Übernahme der festgesetzten und vorhandenen Bepflanzung sowie Festsetzung von Dach- und Fassaden- und Stellplatzbegrünungen mit geeigneten Pflanzenarten sowie Empfehlung zur Übernahme der bestehenden Festsetzungen zur Bodenversiegelung bzw. -befestigung und Einrichtung von Zisternen.
  • Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises (09.08.2023 und 31.08.2023)
    Keine Hinweise zum Denkmalschutz, zur Abfallwirtschaft sowie zum Immissionsschutz, Hinweis auf Notwendigkeit eines naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sowie Wunsch nach großflächiger Bepflanzung zu den Verkehrsflächen.
  • Autobahn GmbH (10.08.2023)
    Hinweis auf die einzuhaltende Anbauverbots- und die Anbaubeschränkungszone entlang der BAB 3 sowie Forderung diese in der Planzeichnung aufzunehmen. Information über die Planung, die BAB 3 gemäß Bundesverkehrswegeplan – weiterer Bedarf auszubauen. Hinweis, dass keine Ansprüche auf Durchführung aktiver oder passiver Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden können. Hinweis, dass für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Sorge zu tragen ist und Ablenkungen, bspw. durch Werbeanlagen, nicht erfolgen dürfen.
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit 1 (20.08.2023)
    Forderung nach einem Verkehrskonzept zur Entlastung des Nordteils der Black-und-Decker-Straße und Prüfung der Stellplatzzahl vor diesem Hintergrund, Hinweis und Forderung zur Überprüfung der Entwässerungssituation. Hinweis auf vorhandene Nutzungsmischung und mögliche Nachbarschaft.
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit 2 (25.08.2023)
    Forderung nach Beschränkung der Nutzung zur Einschränkung von möglichen Emissionen verschiedener Art (bspw. Lärm, Geruch, o.ä.) und Forderung nach einem Verkehrskonzept. 

3. weitere umweltrelevante Informationen:

  • Artschutzgutachten (30.01.2024)
    Prüfung des Plangebiets auf artenschutzrechtliche Betroffenheiten.
  • Altlastentechnische Untersuchung (12.10.2021)
    Untersuchung des Plangebiets auf altlastenrelevante Untergrundverunreinigungen.
  • Geotechnische Untersuchung (26.10.2021)
    Untersuchung der Untergrundverhältnisse und chemische Voranalyse des Bodenmaterials.
  • Entwässerungstechnische Stellungnahme (27.08.2024)
    Entwässerungskonzeption mit hydraulischem Nachweis und Überflutungsnachweis
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (09.09.2024)
    Darstellung und Angaben zum geplanten Eingriff zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Ausgleich der Eingriffsauswirkungen.
  • Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (03.2025)
    Konzeptionierung der Ersatzmaßnahmen zur Kompensation des naturschutzrechtlichen Ausgleichs des Eingriffs.
  • Schalltechnische Untersuchung (30.10.2024)
    Untersuchung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sowie der Auswirkungen der Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen durch die Planung auf die Umgebung.
  • Verkehrsuntersuchung (14.10.2024)
    Verkehrsaufkommensabschätzung für den geplanten Gewerbepark sowie Bewertung der Verkehrsqualität an den maßgeblichen Knotenpunkten.
  • Vorhabenkonzept (07.08.2024)
    Plangrafische Darstellung des geplanten Vorhabens.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@idstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten an ein Planungsbüro übertragen worden ist.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme die Einwilligung der Verarbeitung aller angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse – gegeben wird. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt Idstein und dem mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro FIRU Koblenz GmbH, Schloßstraße 5, 56068 Koblenz für die gesetzlich vorgegebenen Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Idstein, den 19. Mai 2025

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister