Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 15. Januar 2026 schriftlich an das Bürgerbüro der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, zu richten.
Idstein, den 26. September 2025
Magistrat der
Hochschulstadt Idstein
gez.
Christian Herfurth
Bürgermeister