Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Pressemitteilung

Ehrenbeamtin oder -beamter gesucht


Die Hochschulstadt Idstein sucht einen Ortsgerichtsvorsteher bzw. eine Ortsgerichtsvorsteherin für den Ortsgerichtsbezirk Idstein II (Wörsdorf und Walsdorf). Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamte. Zu den Aufgaben gehört die Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde; außerdem die Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen, das Beglaubigen von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventaren, die Erstattung von Sterbefallanzeigen sowie gutachterliche Stellungnahme zu Fragen, die das Gericht für seine Entscheidungen benötigt.

Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz dürfen auch nur solche Personen zu Ortsgerichtsvorstehern ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Ortsgerichtsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben. Sie dürfen nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein oder die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben.

Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die Person das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, richtet eine Bewerbung bis zum 16. Januar 2026 an den Magistrat der Hochschulstadt Idstein, z. Hd. Frau Nicole Schickel, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, oder per Mail an ordnungsamt@idstein.de.