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Pressemitteilung

Weniger Tempo – mehr Sicherheit


Auf den beiden Hauptverkehrsstraßen in Idstein, der Wiesbadener Straße und der Limburger Straße, gilt für alle Fahrzeuge ab sofort Tempo 30. Und auch in der Straße Am Hexenturm muss die Geschwindigkeit zu den Schulzeiten künftig auf 30 Stundenkilometer reduziert werden. Der Bauhof der Stadt Idstein hat die entsprechenden Schilder bereits aufgestellt.

Schon 2021 war Idstein auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ – auch bekannt als „Städteinitiative Tempo 30“ – beigetreten. Im Verkehrsentwicklungsplan, der im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts „IDSTEIN 2035“ erarbeitet wurde, heißt es ebenfalls: „Die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit auf Wiesbadener und Limburger Straße auf 30 km/ h ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes (Lärmschutz) dringend geboten.“

Bestätigen konnte das jetzt eine Verkehrszählung für die beiden Straßen. Im Zeitraum vom 24. Januar bis 4. Februar 2025 wurden beispielsweise in der Wiesbadener Straße 118.670 Fahrzeuge gezählt. Die ebenfalls durchgeführte schalltechnische Untersuchung kam zu einer deutlichen Überschreitung der Lärmschutzwerte. Ähnliche Zahlen und Werte ergaben sich auch für die Limburger Straße.

Die Verkehrsbehörde der Stadt Idstein hat aus diesem Grund für die beiden stark befahrenen Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet. Im Gegensatz zu Tempo 30-Zonen in den Nebenstraßen bleiben die beiden Hauptstraßen aber vorfahrtsberechtigt, eine Rechts-vor-links-Regelung ist nicht vorgesehen. Möglicher Nebeneffekt könnte eine verstärkte Nutzung der Umgehungsstraßen – B 275 und Henri-Dunant-Allee – sein.

In der Straße Am Hexenturm ist nicht der Schallschutz, sondern die Sicherheit maßgeblich für die Einrichtung einer Tempo 30-Regelung. Hier ist durch die anliegende Pestalozzischule die Temporeduzierung während der Schulzeiten – gilt übrigens auch in den Ferien und an Feiertagen – durch die Verkehrsbehörde möglich. Im Zusammenhang mit der nunmehr erfolgten Geschwindigkeitsreduzierung der beiden Hauptstraßen wurde die Maßnahme vor der Schule von der Verkehrsbehörde ebenfalls umgesetzt. Hier gilt die verminderte Geschwindigkeit von 7.00 bis 17.00 Uhr.

Um die Autofahrer auf die geänderten Verkehrsregelungen aufmerksam zu machen, werden in den ersten Wochen Geschwindigkeitsanzeigetafeln aufgestellt. Später sollen auch mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.