Ordnungswidrigkeiten Allgemein
Leistungsbeschreibung
Eine Ordnungswidrigkeit kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin zur Anzeige gebracht werden. Voraussetzung sind vollständige und persönliche Angaben sowie die Unterschrift. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt. Die Daten des Anzeigenden können bei einer evtl. Akteneinsicht oder einem gerichtlichen Verfahren dem Betroffenen bekanntgegeben werden. Der Anzeigende kann vor Gericht als Zeuge geladen werden. Entsprechendes Bildmaterial ist als Nachweis wünschenswert.
Die tatsächliche Einleitung eines Verfahrens erfolgt nach interner, fachlicher und rechtlicher Prüfung.
Anträge / Formulare