Personalausweis erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
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Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
- außer: Anschrift, Größenangabe
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
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Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
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bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - Stadt IdsteinDer Gesetzgeber hat in einer neuen Verordnung festgelegt, dass für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder benutzt werden dürfen. Eine Annahme von Passbildern in ausgedruckter Form ist dann nicht mehr möglich. Die digitalen Passbilder können Sie bei zertifizierten Fachgeschäften (Fotostudios) erstellen lassen. Sie erhalten dort einen Code, den Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mitbringen. Anhand des Codes können wir das Foto digital abrufen.
Alternativ dazu, kann das Passfoto bei Ihrem Termin direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Dabei kann aber keine Rücksicht auf die Ästhetik der Bilder genommen werden. Sollten die Bilder für Sie nicht zufriedenstellend sein oder auch nicht nach den Vorgaben aufgenommen werden können (z. B. bei Babys und Kleinkindern), müssen wir an ein zertifiziertes Fachgeschäft verweisen und es muss ein neuer Termin im Bürgerbüro vereinbart werden.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Person ab 24 JahrenGebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Person unter 24 JahrenGebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre WohnadresseRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
