Wahlen
Informationen zur Bürgermeisterwahl
Die Bürgermeisterwahl findet am 14. September 2025 statt.
Gewählt werden kann durch persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen oder durch Briefwahl.
Briefwahl beantragen
Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung etwa 3 Wochen vor der Wahl informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder schriftlich gestellt werden. Eine Beantragung ist möglich über:
- Antrag für einen Wahlschein → auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- per Email an wahlen@idstein.de
- zusätzlich Wahlbezirk-Nummer und Nummer des Wählerverzeichnisses (die beiden Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung) erforderlich.
- formlos schriftlich, nicht telefonisch
- persönlich ab dem 4. August 2025 im Bürgerbüro
Auf Wunsch kann die Briefwahl auch vor Ort– unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch für vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden – mit entsprechender Vollmacht. Wahlbriefe können direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben, aber auch per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten.
Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18.00 Uhr im Idsteiner Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweise für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig, von Bevollmächtigten, am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr im Idsteiner Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18.00 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Idsteiner Rathauses eingeworfen werden. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung aller bis dahin abgegebenen Stimmen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag bis Mittwoch 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr