Aufgeschlagenes Buch mit Richterhammer

Schiedsamt und Ortsgericht

Schiedsamt

Im Schiedsamtswesen geht es um die außergerichtliche Schlichtung von Konflikten zwischen zwei Parteien in einem persönlichen, nichtöffentlichen Rahmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Schlichtungsverhandlung bei bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten wie z.B. Problemen mit Lärm, Gerüchen, Heckenpflanzen oder Grundstücksgrenzen.

Aber auch kleinere Delikte aus der Strafprozessordnung wie z.B. Beleidigung, leichte Körperverletzung oder Sachbeschädigung können vor Schiedspersonen verhandelt werden.
Schiedsleute versuchen, in all diesen Feldern nachhaltige zukunftsorientierte Lösungen mit den Beteiligten zu finden, sie fällen aber keine Urteile – das ist Sache der Gerichte. 

Kontakt

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Ortsgericht

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Aufgaben

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Sicherung von Nachlässen
  • Aufstellung von Nachlassinventaren
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

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