Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussbekanntmachung Änderung Flächennutzungsplan


Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 23. September 2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbepark Henriettenthaler Hof“, 2. Änderung, Idstein- Wörsdorf festgestellt und die Begründung dazu gebilligt.

Das Genehmigungsverfahren gem. § 6 BauGB wurde durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 7. Juni 2022 (Aktenzeichen III 31.2-61 d 02.13/26-2019/3) keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht und die Genehmigung nach § 6 BauGB erteilt.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes Idstein im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbepark Henriettenthaler Hof“ 2. Änderung, Idstein-Wörsdorf wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Vom Tag dieser Bekanntmachung an wird die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bau- und Planungsamt, Zimmer B 19 während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

bereitgehalten.

Über seinen Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Die wirksame Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbepark Henriettenthaler Hof“, 2. Änderung kann darüber hinaus auch online unter 

https://www.Idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/flaechennutzungsplan/

eingesehen werden.

Sollten bei der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Hochschulstadt Idstein die im § 215 Abs. 1 Nr. 1,2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften verletzt worden sein, so ist dieser Fehler unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Rechtsverletzung oder den Abwägungsmangel bekunden soll, ist darzulegen. 

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). 

Idstein, den 13. Juni 2022

Der Magistrat
der Stadt Idstein


Christian Herfurth
Bürgermeister