Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

 Veränderungssperre für den
Planungsbereich des Bebauungsplanes
"Am Holdersberg", Idstein-Niederauroff


Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein am 10. November 2022 folgende Satzung beschlossen:

Erneute Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den
Planungsbereich des Bebauungsplanes
"Am Holdersberg", Idstein-Niederauroff

§ 1

Die Geltungsdauer, der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Holdersberg“ erlassenen Satzung über eine Veränderungssperre (Satzungs-Nr. 642), bekannt gemacht am 17. Dezember 2019 in der Idsteiner Zeitung, deren Verlängerung (Satzungs-Nr. 642.1) am 19. November 2021 in der Idsteiner Zeitung bekannt gemacht wurde, wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Veränderungssperre gilt für folgende Grundstücke:

Gemarkung Niederauroff, Flur 15, Flurstücke 79 und 80 mit einem Teilbereich der Straßenparzelle Am Holdersberg, Flur 15, Flurstück 81 und einem Teilbereich der Gewässerparzelle des Auroffer Baches, Flur 15, Flurstück 78.

Ein Lageplan mit dem genauen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt und ausdrücklich Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Inkrafttreten

Die erneute Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Planungsbereich des Bebauungsplanes „Am Holdersberg“, Idstein-Niederauroff tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

§ 3

Außerkraftsetzung

Die erneute Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Planungsbereich des Bebauungsplanes „Am Holdersberg“, Idstein-Niederauroff tritt außer Kraft, sobald für den in § 1 genannten Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres ab Bekanntmachung der Verlängerung.

Hinweise:

Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder die erste Zurückstellung eines Baugesuchs hinaus, ist dem Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Idstein beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet gemäß § 18 Abs. 2 BauGB das Regierungspräsidium Darmstadt. Gemäß § 18 Abs. 3 i. V. m. § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch – mit Ausnahme der Fälle der § 40 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 BauGB -, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hochschulstadt Idstein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen (§ 215 BauGB).

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe gemäß § 25 Abs. 1 HGO und über die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 58 HGO ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts­verletzung begründen können, gegenüber der Hochschulstadt Idstein geltend gemacht worden ist (§ 5 Abs. 4 HGO).

Idstein, den 11. November 2022

 

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister