Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes


Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.           Familienname
2.           Vornamen
3.           gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. 

Der Widerspruch ist schriftlich an das Bürgerbüro der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, zu richten.

 Idstein, den 10. November 2022

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister