Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1" 2. Änderung,


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1" 2. Änderung in Idstein-Kernstadt zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 0,87 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 47/2 teilweise und 49/4 der Flur 8. Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Das städtebauliche Ziel der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kappus-Anlage / Am Bahnhof 1" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines weiteren Büro- und Geschäftshauses sowie die Erweiterung der Verkaufsfläche des im Plangebiet vorhandenen Lebensmitteldiscounters. Der wirksame Flächennutzungsplan wird analog der im Bebauungsplan zur Ausweisung gelangenden Gebiete geändert.

Die Aufstellung des Bauleitplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Planentwurf des Bauleitplans einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Schallgutachten liegt in der Zeit von

Montag, den 26. Juni 2023 bis einschließlich Freitag, den 28. Juli 2023
im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro

während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, textlich, per elektronischer Übermittlung (z.B. E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen können zeitgleich online unter https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren eingesehen werden und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter um-fasst dabei:

  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden.
  • Wasser: Feststellung, dass Oberflächengewässer, Quellen oder quellige Bereiche sowie festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete nicht betroffen sind. Bestands- und Eingriffsbewertung in Bezug auf das Schutzgut Wasser.
  • Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluft-bildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima. Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Formulierung und Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbeständen nach § 44 BNatSchG.
  • Biologische Vielfalt: Beschreibung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung, dass im Plangebiet weder gesetzlich geschützte Biotope noch Flächen mit rechtlichen Bindungen zugunsten von Naturschutz und Landschaftspflege vorhanden sind.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Feststellung, dass keine Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete tangiert werden.
  • Landschaft: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Auswirkungen auf die Wohnstandort-qualität des Umfelds sowie das Naherholungspotenzials.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Beschreibung der im Umfeld vorhandenen denkmalgeschützten Anlagen und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

b) Umweltrelevante Stellungnahmen

  • Anerkannte Naturschutzverbände (14.12.2022): Seitens der Naturschutzverbände werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
  • Hessen Mobil Wiesbaden (09.12.2022): Hinweis, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht negativ beeinträchtigt werden dürfen, Hinweis, dass gegen den Straßenbaulastträger keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG bestehen.
  • Kreisausschuss Rheingau-Taunuskreis (21.12.2022): Empfehlung zur Erstellung eines Lärmimmissionsgutachtens in Bezug auf den Verkehrslärm (Straßenverkehr, Schienenverkehr), der auf das Plangebiet einwirkt. Hinweis, dass Trinkwasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebiete von Fließgewässern nicht berührt werden. Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (20.12.2022): Anregung zur Vorsehung einer Dachbegrünung oder Photovoltaikanlage, keine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten und Oberflächengewässern, Ausführungen zur Entwässerung und Empfehlung zur Pufferung des anfallenden Niederschlagswassers vor der Einleitung in das Mischwassersystem, um hierdurch die Gewässerbelastung in stofflicher und hydraulischer Sicht zu reduzieren, allgemeine Ausführungen zum nachsorgenden Bodenschutz, keine Altstandorte aus dem Altlastenkataster bekannt, keine Bedenken seitens des vorsorgenden Bodenschutzes, Empfehlung einer schalltechnischen Untersuchung in Bezug auf den induzierten Mehrverkehr im Parkplatzbereich, keine Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht.

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

  • Schallgutachten: Ermittlung der Geräuschimmissionsbelastung aus den angrenzenden Verkehrswegen (Straße und Schiene) sowie Prüfung der Auswirkungen des anlagenbezogenen Ziel- und Quellverkehrs des Discountermarktes und des Büro- und Geschäftshauses.  

Während der Auslegungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Idstein, 14. Juni 2023

Magistrat der
Hochstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister