Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbepark MLP", Idstein (Kern)


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbepark MLP“ nach §12 BauGB beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 12 Abs. 3a BauGB aufgestellt. Dabei wird für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) die bauliche Nutzung allgemein  als gewerbliche Nutzung festgesetzt.

Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet „Am Wörtzgarten / Black-und-Decker-Straße“,  Black-und-Decker-Straße, Idstein/ Kern. In unmittelbarer westlicher Richtung befinden sich die Autobahn A 3 und die Bundesstraße B 275 .

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes umfasst die Grundstücke, Flur 67, Flurstücke 28/3, 24/5, 23/6 sowie Teilflächen der Flurstücke 21/6 und 36/21.  

Der zeichnerische Geltungsbereich ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die städtebauliche Zielsetzung der Entwicklung eines Gewerbeparks im Gewerbegebiet „Am Wörtzgarten / Black-und-Decker-Straße“, insbesondere unter den Aspekten

  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
  • Revitalisierung einer untergenutzten Gewerbefläche / gewerblichen Brachfläche.
  • Qualifizierung der Angebotssituation an gewerblichen Flächen, insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen.
  • Ansiedlung von Gewerbebetrieben, insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Offenlage.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Zeit von

Montag, den 3. Juli 2023 bis einschl. Freitag, den 11. August 2023 im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro

während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, textlich, elektronisch per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zeitgleich auch online unter https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren eingesehen werden und sind über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Folgende Fachplanungen und Gutachten sind den Planunterlagen beigefügt:

  • HPC AG: Orientierende altlastentechnische Untersuchungen, Kriftel (10/2021)
  • HPC AG: Orientierende geotechnische Untersuchungen, Kriftel (10/2021)
  • Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH & Co. KG: Entwässerungsantrag, Neunkirchen-Seelscheid (01/2023)

Während der Auslegungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i V. m. § 3 BauGB.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Idstein, den 21. Juni 2023

 

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

 

Gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister