Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes der Hochschulstadt Idstein 


Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Idstein“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht (3 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Idstein“ in Kraft.

Das Genehmigungsverfahren gem. § 6 BauGB wurde durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 9. Februar 2023 (Aktenzeichen III 31.2-61 d 02.13/6-2021/4) keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht und die Genehmigung nach § 6 BauGB erteilt.

Vom Tag dieser Bekanntmachung an wird die Änderung des Flächennutzungsplanes zu jedermanns Einsicht im

Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bau- und Planungsamt, Zimmer B 19

 während der allgemeinen Dienststunden

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

bereitgehalten.

Über seinen Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Sollten bei der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Hochschulstadt Idstein die im § 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften verletzt worden sein, so ist dieser Fehler unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Rechtsverletzung oder den Abwägungsmangel bekunden soll, ist darzulegen.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB).


Idstein, den 23. Februar 2023 

 

Der Magistrat
der Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister