Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Kern


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Gert Richter am 31. März 2023 sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Kern niedergelegt hat.

Nachdem Herr Timo Müller als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl das Mandat abgelehnt hat, rückt an seine Stelle gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) der im Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen Idstein zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächster Bewerber aufgeführte Herr Stefan Reifenberger, Friedrich-Ebert-Straße 41, 65510 Idstein in den Ortsbeirat Idstein-Kern nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Idstein, den 18. April 2023

Lehnhausen
Stellvertretender Wahlleiter