Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Walsdorf


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Hendrik Nölke am 26. April 2023 sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Walsdorf niedergelegt hat.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die im Wahlvorschlag der SPD zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächste Bewerberin aufgeführte Frau Dagmar Kraus, Färberbachweg 8, 65510 Idstein-Walsdorf in den Ortsbeirat Idstein-Walsdorf nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Idstein, den 3. Mai 2023

Lehnhausen
Stellvertretender Wahlleiter