Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Wörsdorf


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Kornelia Gabriele Beck am 7. Mai 2023 ihr Mandat im Ortsbeirat Idstein-Wörsdorf niedergelegt hat.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an ihre Stelle der im Wahlvorschlag der SPD zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächster Bewerber aufgeführte Herr Marco Hauck, Jenaer Straße 4, 65510 Idstein-Wörsdorf in den Ortsbeirat Wörsdorf nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Idstein, den 7. Juni 2023

 

Pfirrmann
Wahlleiterin