Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Wörsdorf


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Ralf Schmidt am 30. Oktober 2023 auf sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Wörsdorf niedergelegt hat.

Nachdem Herr Hendrik Kahl, Herr Bernd Großmann sowie Herr Franz Neidhardt das Mandat abgelehnt haben, rückt an seine Stelle gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) der im Wahlvorschlag der CDU zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl aufgeführte Herr Detlef Berner, Reichenberger Straße 46, 65510 Idstein-Wörsdorf in den Ortsbeirat Idstein-Wörsdorf nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Idstein, den 19. Dezember 2023

gez.

Pfirrmann
Wahlleiterin