Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Brückenbacher Weg"; Idstein-Wörsdorf


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 19. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Brückenbacher Weg“ in Idstein-Wörsdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Idstein ist im Parallelverfahren zu ändern.

Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes besitzt eine Größe von rd. 2,48 ha. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wörsdorf, Flur 3 die Flurstücke 99, 100, 101, 102/1 und 104 (teilweise).

Die genaue Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wörsdorf geschaffen werden. Darüber hinaus plant die Stadt Idstein die Einbeziehung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen und Freiraumflächen) sowie der Gewässerparzelle des „Wörsbaches“, um die Nutzungen in dem Gesamtbereich planungsrechtlich zu steuern. So ist neben der Schaffung der Voraussetzungen für einen Lückenschluss des Radweges Wörsbachaue und einer Ergänzung der bestehenden Streuobstwiese auch die Renaturierung eines Teilbereiches des Wörsbaches vorgesehen. Mit der geplanten Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) und einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bebauungsplan steht dies den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan zunächst entgegen.

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Idstein. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der nachfolgend genannten Veröffentlichungsfrist.  

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Gutachten (Faunistisches Gutachten, Erläuterungsbericht Überschwemmungsgebiet, Baugrundgutachten, Abfalltechnische Untersuchung) wird in der Zeit vom

Montag, den 22. Januar 2024 bis einschließlich Freitag, den 23. Februar 2024

auf der Internetseite der Stadt Idstein https://www.idstein.de/umwelt-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Allgemeinen Dienststunden:

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitag von                      7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an stadtplanung@idstein.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Die Planunterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist wird den Bürgern in Form der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine der Grundlagen für die Beratungen in den städtischen Körperschaften werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Idstein, den 11. Januar 2024

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Wolfgang Müller
Erster Stadtrat