Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Nieder-Oberrod


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Frau Nina Franke am 24. April 2024 ihr Mandat im Ortsbeirat Idstein-Nieder-Oberrod niedergelegt hat.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an ihre Stelle der im Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Nieder-Oberrod zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächste Bewerber aufgeführte Herr Bernd Kurzmann, Am Pfarrgarten 5, 65510 Idstein-Nieder-Oberrod in den Ortsbeirat Nieder-Oberrod nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Idstein, den 24. April 2024

gez. 

Pfirrmann
Wahlleiterin