Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Nachrücken in den Ortsbeirat Idstein-Oberauroff


Nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass Herr Hartmut Kern am 19. Februar 2024 sein Mandat im Ortsbeirat Idstein-Oberauroff niedergelegt hat.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die im Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Oberauroff zur Kommunalwahl vom 14. März 2021 als nächste Bewerberin aufgeführte Frau Inna Conrad, Kirchweg 4, 65510 Idstein-Oberauroff in den Ortsbeirat Oberauroff nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Idstein, den 21. März 2024

gez.  

Pfirrmann
Wahlleiterin