Öffentliche Bekanntmachung
Ablesen der Wasserzähler 2025
Wie auch in den vergangenen Jahren bitten wir Sie die Ablesung der Wasserzähler selbst durchzuführen. Sollten auf Ihrem Grundstück mehrere Zähler installiert sein (z. B. Regenwassernutzungsanlagen), bitten wir besonders auf die richtige Zuordnung der Eintragungen zu achten. Wurden im Laufe des Jahres Zählerwechsel vorgenommen, werden diese bei der Abrechnung berücksichtigt.
Wir bitten Sie uns Ihren Zählerstand/Ihre Zählerstände bis spätestens 18. Dezember 2025 mitzuteilen.
Hierbei können Sie den QR-Code nutzen und den Zählerstand / die Zählerstände ohne weitere Angaben online übermitteln. Durch diese Vorgehensweise werden nicht nur Ihre Eingaben, sondern auch die Arbeiten im Steueramt erleichtert. Sofern Ihnen die Übermittlung mittels des QR-Codes nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit den Zählerstand / die Zählerstände im Internet mit Hilfe des angedruckten Links oder per E-Mail mitzuteilen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Zählerstände nicht telefonisch angenommen werden können.
Sollte der Zählerstand bis zum vorgenannten Termin nicht vorliegen, wird der Verbrauch nach § 26 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung geschätzt.
Erstmalig werden an die Grundstückseigentümer/innen und Anschlussnehmer/innen in den Stadtteilen Dasbach und Lenzhahn, auf deren Grundstücken Funkwasserzähler installiert sind, keine Ablesekarten versendet.
Die Zählerstände der elektronischen Wasserzähler in den beiden Stadtteilen werden in der 51. KW 2025 per Funk übermittelt und an das Steueramt der Hochschulstadt Idstein zwecks Abrechnung der Grundstücksabgaben übertragen. Zusätzlich werden die übermittelten Werte auf Plausibilität geprüft. Eine Ablesung direkt am Wasserzähler im Haus wird nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.
Datenschutzhinweis: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgabenrechtlichen Zwecken und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Informationen der Hochschulstadt Idstein, diese erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder unter www.idstein.de/datenschutz.
Idstein, den 17. November 2025
Magistrat der Hochschulstadt Idstein
- Stadtwerke –
gez.
Ingo Viehböck
Leiter der Stadtwerke Idstein
