Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026


Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 57 der Kommunalwahlordnung (KWO) in ihrer konstituierenden Sitzung am 23. April 2026 die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl vom 15. März 2026 für gültig erklärt.

Gemäß § 27 KWG steht gegen den Beschluss der Vertretungs­körperschaft den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung die Klage im Verwal­tungsstreitverfahren zu. Die allgemeinen Vorschriften über das verwaltungsgerichtliche Verfahren finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die Klage gegen die Vertretungskörperschaft zu richten ist und ein Widerspruch gegen den Beschluss der Vertretungskörperschaft nicht stattfindet.


Idstein, den 24. April 2026

Der Magistrat
der Stadt Idstein
Im Auftrag

 

Pfirrmann
Wahlleiterin